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Frankfurter Wertpapierbörse bestätigt Rechtsauffassung von Borussia Dortmund
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Keine verwaltungsrechtlichen Maßnahmen sind zu erwarten
Die Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) wird gegen die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA keine verwaltungsrechtlichen Maßnahmen ergreifen. Das teilte die FWB Borussia Dortmund in einem Schreiben mit. Die Zulassungsstelle hatte untersucht, ob das Leasinggeschäft mit dem Versicherungskonzern Gerling im Börsenzulassungsprospekt von Borussia Dortmund ausreichend dargestellt worden war.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage stehe dahin, so die FWB, ob es sich bei der Sicherungsübereignung von Markenrechten um eine wesentliche Angabe handele, die nach der Börsenzulassungsverordnung hätte mitgeteilt werden müssen. Selbst bei der Annahme, es hätte sich um eine solche wesentliche Angabe gehandelt, sei die Voraussetzung einer Beendigung der Börsenzulassung nicht erfüllt.
Wörtlich heißt es in dem Schreiben der Frankfurter Wertpapierbörse an Borussia Dortmund: "Nach Überzeugung der Zulassungsstelle erscheint die (unterlassene) Angabe der Sicherungsübereignung im Verhältnis zu den Prospektangaben im Übrigen nicht derart wesentlich, dass damit die Beurteilung der Emittenten und deren Wertpapier ´steht und fällt´. Mithin wäre eine Beendigung der Zulassung unverhältnismäßig."
Der Geschäftsführer der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Michael Meier, erklärte: "Der Börsenzulassungsprospekt ist höchst sorgfältig von einer auf Börsenzulassungen spezialisierten Kanzlei erarbeitet worden. Diese Kanzlei hat der konsortialführenden Großbank im Hinblick auf die Prospekterstellung direkt Bericht erstattet. Wir sind der festen Auffassung, die Pflichten nach dem Börsengesetz erfüllt zu haben. Und wir haben nie daran gezweifelt, dass die Frankfurter Wertpapierbörse das genauso sieht."