TCU: Premiere erwirkt einstweilige Verfügung
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Es geht um eine neue Internet-Fernseh-Tauschbörse
Der Pay-TV-Sender Premiere hat der TCU AG im Schnellverfahren die Markteinführung einer neuen TV-Technologie verbieten lassen, mit deren Hilfe es technisch erstmals möglich ist, Fernseh-Inhalte aus aller Welt kostenlos & anonym zu tauschen, ähnlich den Dateitauschbörsen, die weltweit legal von ca. 300 Mio. Usern benutzt werden.
Heute wurde dem Unternehmen bekannt, dass die erste mündliche Verhandlung zur Einstweiligen Verfügung gegen die neue Internet-Fernseh-Tauschbörse voraussichtlich schon am 22. März 2005 vor dem Landgericht Hamburg stattfindet. Experten gehen den Angaben zufolge davon aus, dass sich das Verbot für diese neue Technologie danach nicht mehr aufrecht erhalten läßt.
Mit drastischen Worten hatte Premiere die einstweilige Verfügung beantragt, Zitat: "dies würde den wirtschaftlichen Ruin von Premiere bedeuten" Zitat Ende.
Tatsächlich kann der Betreiber einer solchen Tauschbörse einzelne Anwender nicht davon abhalten, beliebige TV-Streams über das anonyme System zu verbreiten. Allerdings war die TCU AG zu keinem Zeitpunkt Betreiber eines solchen Systems, sondern hat lediglich Webspace (http://www.cybertelly.com) für das innovative 3rd Party-Projekt "ByteTornado" zur Verfügung gestellt.
Hierzu die Vorstandsvorsitzende Petra Bauersachs: "Die TCU AG hat zu keinem Zeitpunkt dazu aufgerufen, die neue Technik außerhalb der legalen Grenzen zu benutzen oder gar Premiere Programme kostenlos zugänglich zu machen."
Die TCU AG behält sich vor, die neue TV-Tauschbörsen-Software in ihrem TVOON Mediacenter einzusetzen, sobald die Rechtmäßigkeit geklärt ist.
Hierzu wurde bereits ein Rechtsgutachten angefertigt. Demnach geht die TCU AG davon aus, dass am 22. März die einstweilige Verfügung sowohl gegen die TCUAG als auch gegen den Betreiber aufgehoben wird und die neue kostenlose Software "Cybersky" großflächig vom Betreiber verteilt wird.