CBB Holding: Klarstellung
-
Es geht um eine einzuberufende Hauptversammlung
Die CBB Holding AG teilte heute mit, dass entgegen anders lautenden Marktbehauptungen das Amtsgericht Köln mit Schreiben vom 18.02.2005 den fristgerechten Eingang der Beschwerde der CBB Holding AG gegen den Beschluss bestätigt hat, wonach die Eheleute Zapf zur Einberufung einer Hauptversammlung ermächtigt sind. Entnehmen konnte man dies einer Ad-Hoc Mitteilung vom Mittwoch.