CONTIGAS: Squeeze-out-Verlangen der E.ON Energie AG
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Barabfindung i.H.v. 55,00 EUR je Stückaktie festgesetzt
E.ON Energie AG richtete heute ein Verlangen an die CONTIGAS Deutsche Energie-AG, dass die Hauptversammlung der CONTIGAS Deutsche Energie-AG in ihrer nächsten ordentlichen Hauptversammlung Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die E.ON Energie AG gegen Gewährung einer Barabfindung i.H.v. 55,00 EUR je Stückaktie fassen soll.
Die E.ON Energie AG hält unmittelbar und mittelbar eine Beteiligung in Höhe von insgesamt 98,87% an der CONTIGAS Deutsche Energie-Aktiengesellschaft und ist damit Hauptaktionärin i.S.d. § 327a Abs. l Satz l AktG.