Brain Force Financial Solutions: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen
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Umsetzung der beschlossenen Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung nicht möglich
Wie der Brain Force Financial Solutions AG bekannt wurde, ist eine Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse zu Top 2 und Top 3 der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 07. März 2005 erhoben worden. Der Termin der mündlichen Verhandlung ist noch nicht bekannt.
Damit ist die Umsetzung der auf der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung bis zur Entscheidung über die Eintragung der Beschlüsse nicht möglich.