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VDN: DNICK Limited kommt vertraglichen Verpflichtungen nicht nach - DNICK hatte sich zur Zufuhr weiterer Liquidität in Höhe von bis zu 3,0 Mio. EUR vertraglich verpflichtet
Die Düsseldorfer Finanzholding Vereinigte Deutsche NickelWerke AG hatte mit Kauf- und -übertragungsvertrag vom 23./24. Dezember 2004 den Teilkonzern der Deutsche Nickel AG an die DNICK Limited, London/Großbritannien, veräußert. Die DNICK Limited hatte sich für das Jahr 2005 zur Zufuhr weiterer Liquidität in Höhe von bis zu 3,0 Mio. EUR vertraglich verpflichtet. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Ad-hoc Mitteilung der VDN AG vom 24. Dezember 2004 Bezug genommen.

Die Geschäftsleitung der DNICK Limited hat der VDN AG nunmehr mitgeteilt, dass sie der vorgenannten vertraglichen Verpflichtung nicht nachkomme, da sie davon ausgehe, dass die Voraussetzungen für die Fälligkeit der weiteren Liquiditätsraten nicht eingetreten seien.

Demgegenüber ist die VDN AG der Auffassung, dass die vorgenannte vertragliche Verpflichtung der DNICK Limited - unverändert und in vollem Umfang - besteht.


Veröffentlichungsdatum: 07.04.2005 - 08:16
Redakteur: rpu
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