Jagenberg plant vereinfachte Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung
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Stärkung der Eigenkapitalbasis als Ziel
Der Vorstand der JAGENBERG AG hat heute beschlossen, der für den 19. Mai 2005 einzuberufenden Hauptversammlung neben verschiedenen anderen Tagesordnungs-punkten (u.a. Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von bis zu 15.000.000 EUR) vorzuschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft zum Zwecke des teilweisen Ausgleichs von Wertminderungen und zur Deckung sonstiger Verluste - unter Beibehaltung der bisherigen Anzahl an Stückaktien - von derzeit 51.200.0000 EUR um 21.200.000 EUR auf 30.000.000 EUR herabzusetzen sowie im Anschluss an diese Kapitalherabsetzung das Grundkapital der Gesellschaft von dann 30.000.000 EUR durch die Ausgabe von 1.800.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien als Stammaktien und durch die Ausgabe von 1.200.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien als Vorzugsaktien um 4.500.000 EUR auf 34.500.000 EUR zu erhöhen.
Die Kapitalherabsetzung soll in vereinfachter Form nach Maßgabe der §§ 229 ff. AktG durchgeführt werden. Mit Durchführung der Kapitalherabsetzung würde sich der anteilig auf die einzelne Aktie entfallende Betrag des Grundkapitals von 2,56 EUR um 1,06 EUR auf 1,50 EUR verringern.
Die anschließende Kapitalerhöhung soll unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts nach Maßgabe von § 186 Abs. 5 AktG durchgeführt werden. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären danach in der Weise eingeräumt, dass die neu auszugebenden Aktien von einem Emissionsunternehmen im Sinne der vorgenannten Regelung gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, diese den Aktionären im Verhältnis 20:3 zum Bezug anzubieten. Als Ausgabepreis soll der Hauptversammlung der geringste gesetzlich zulässige Ausgabebetrag in Höhe von 1,50 EUR je Stamm- bzw. je Vorzugsaktie vorgeschlagen werden.
Mit der Maßnahme soll einerseits die bilanzielle Sanierung der Gesellschaft vorangetrieben und andererseits eine Stärkung der Eigenkapitalbasis erreicht werden, um den gestiegenen Finanzierungsbedarf der Tochterunternehmen befriedigen zu können.