Drucken
AUGUSTA Technologie: Weitere Anfechtungsklage
AUGUSTA Technologie: Weitere Anfechtungsklage
-
Es geht um die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 7. Januar 2005
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 7. Januar 2005 der im Prime Standard notierten AUGUSTA Technologie AG wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft zunächst in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und Einstellungen von Beträgen in die Kapitalrücklage durch Zusammenlegung von Aktien herabzusetzen und sodann durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen.
Gegen diese Beschlüsse hat ein weiterer Aktionär beim Landgericht Frankfurt am Main Klage erhoben. Er beantragt, die Nichtigkeit der Beschlüsse festzustellen, hilfsweise, die Beschlüsse für nichtig zu erklären. Aus Sicht der Gesellschaft hat auch diese Klage keine Aussicht auf Erfolg.