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Stollwerck: Squeeze Out-Verfahren - Verhandlungen laufen
Die STOLLWERCK AG und die Van Houten Beteiligungs AG & Co. KG haben Verhandlungen mit denjenigen Aktionären aufgenommen, die Nichtigkeitsfeststellungs- und Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 30. April 2003 zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Van Houten Beteiligungs AG & Co. KG gegen Gewährung einer Barabfindung (Squeeze Out) erhoben hatten.

Die Verhandlungen haben eine einvernehmliche Beendigung des Rechtsstreits durch Klagrücknahme im Wege eines Prozessvergleichs zum Ziel. Im Zuge der Verhandlungen hat die Van Houten Beteiligungs AG & Co. KG angeboten, im Falle einer vergleichsweisen Beendigung des Rechtsstreits sämtlichen Minderheitsktionären der STOLLWERCK AKTIENGESELLSCHAFT zusätzlich zu der festgesetzten Barabfindung von 295,00 EUR je Aktie einen weiteren Betrag von 100,00 EUR je Aktie zu zahlen. Der Zuzahlungsbetrag würde nur an diejenigen Minderheitsaktionäre gezahlt werden, die auf die Einleitung eines Spruchverfahrens zur Überprüfung der Barabfindung und auf die Beteiligung an einem solchen Spruchverfahren unwiderruflich verzichten.

Alle Kläger haben ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, einen Prozessvergleich abzuschließen. Die gerichtliche Protokollierung des Prozessvergleichs steht noch aus. Es ist vorgesehen, die Einzelheiten des Vergleichs, sofern dieser auf Anraten und Vorschlag des zuständigen Gerichts sowie im Einvernehmen mit sämtlichen an dem Rechtsstreit als Kläger beteiligten Aktionären zustande kommt, im elektronischen Bundesanzeiger, in einem Börsenpflichtblatt sowie im Kölner Stadtanzeiger bekannt zu machen.

Sollte ein Vergleich zustande kommen und der Übertragungsbeschluss sodann noch vor dem 12. April 2005 in das Handelsregister eingetragen werden, würde die für den 12. April 2005 einberufene Hauptversammlung der STOLLWERCK AG nicht mehr unter Beteiligung der derzeitigen Minderheitsaktionäre stattfinden. In diesem Fall wird die STOLLWERCK AG diejenigen Aktionäre, die sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben, durch entsprechende Veröffentlichungen sowie - soweit möglich - durch persönliche Anschreiben hiervon in Kenntnis setzen.

Veröffentlichungsdatum: 04.04.2005 - 11:11
Redakteur: rpu
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