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WÜBA: News zum Squeeze-out-Verfahren - Festlegung der Barabfindung
Die J.C.F. Germany Holding GmbH (vormals firmierend unter Magnet 74. VV GmbH) hält rd. 98,51% des Grundkapitals der Württembergische und Badische Versicherungs-Aktiengesellschaft (WÜBA), Heilbronn, und beabsichtigt, die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der WÜBA im Wege eines Squeeze-out-Verfahrens nach §§ 327a ff. AktG zu übernehmen. Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die J.C.F. Germany Holding GmbH soll in der ordentlichen Hauptversammlung der WÜBA am 25. Mai 2005 beschlossen werden.

Die J.C.F. Germany Holding GmbH hat dem Vorstand mitgeteilt, dass die Barabfindung an die Minderheitsaktionäre der WÜBA auf 26,00 EUR je Stückaktie festgelegt wurde. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigt.

Die J.C.F. Germany Holding GmbH hat dem Vorstand ferner mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Bescheiden vom 3. März 2005 die J.C.F. Germany Holding GmbH und weitere Investoren von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots nach § 35 WpÜG befreit hat. Die Befreiungen ergingen unter anderem unter der Auflage, dass die J.C.F. Germany Holding GmbH den Aktionären der WÜBA in dem Zeitraum vom 25. Mai 2005 bis zur Eintragung eines Beschlusses der Hauptversammlung der WÜBA über das Verlangen der J.C.F. Germany Holding GmbH auf Übertragung der Stückaktien der WÜBA auf sie in das Handelsregister am Sitz der WÜBA Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB auf einen Betrag von 22,42 EUR je Stückaktie der WÜBA zahlt. Die J.C.F. Germany Holding GmbH beabsichtigt, diese Auflage im Wege eines selbständigen Leistungsversprechens an die Aktionäre der WÜBA zu erfüllen.

Veröffentlichungsdatum: 01.04.2005 - 15:02
Redakteur: rpu
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