Armstrong DLW: Muttergesellschaft muss Abschreibungen vornehmen
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Keine Auswirkung auf den Jahresabschluss der Armstrong DLW AG
Die Armstrong Holding Inc., die Muttergesellschaft der Armstrong DLW AG, hat im vierten Quartal 2004 nach den US amerikanischen Bilanzierungsvorschriften (US GAAP) eine nicht liquiditätswirksame Abschreibung in Höhe von 48,4 Mio. USD auf sogenannten Goodwill vorgenommen. Diese Wertberichtigung nach US GAAP betrifft das elastische Bodenbelagsgeschäft von Armstrong in Europa, wovon die Armstrong DLW AG den wesentlichen Teil ausmacht. Der Goodwill entstand nach US GAAP im Zusammenhang mit der Akquisition der Armstrong DLW AG durch Armstrong im Jahre 1998.
Des weiteren nahm die Armstrong Holding Inc. nach US GAAP eine Wertberichtigung auf Grundstücke und Gebäude der Armstrong DLW AG in Höhe von 44,8 Mio.USD vor.
Die Armstrong Holding Inc. führte die nicht liquiditätswirksamen Wertminderungen in Übereinstimmung mit den US amerikanischen Bilanzierungsvorschriften (US GAAP) durch. Nach US GAAP ist es erforderlich, für wesentliche materielle und immaterielle Vermögensgegenstände eine regelmäßige Prüfung der Werthaltigkeit vorzunehmen. Die entsprechenden Erläuterungen zu diesen Wertberichtigungen nach US GAAP finden sich in den Anmerkungen 10 und 12 des konsolidierten Jahresabschlusses 2004 der Armstrong Holding Inc., welcher am 30.03.2005 bei der US amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC mittels Formblatt 10-K eingereicht wurde.
Diese Wertberichtigungen nach US GAAP haben nach Unternehmensangaben weder Auswirkung auf den Jahresabschluss der Armstrong DLW AG nach HGB-Standard, noch auf die Liquiditätssituation der Armstrong Holding Inc. oder der Armstrong DLW AG.