Lindner Holding: Anfechtungsklage eingereicht
-
Aus Sicht der Gesellschaft ist diese Klage unbegründet
Gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 25. Februar 2005 zu Punkt 3 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA auf den Hauptaktionär, die Lindner Beteiligungs GmbH, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 28,52 EUR je Stückaktie gemäß §§ 327a ff. AktG sowie gegen den zu Punkt 2 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Lindner Holding KGaA zum 31. Dezember 2004 haben zwei Aktionäre beim Landgericht Landshut Klage eingereicht. Sie beantragen, die Beschlüsse für nichtig zu erklären. Aus Sicht der Gesellschaft ist diese Klage unbegründet.