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RINOL: Hauptgläubiger erklärt Forderungsverzicht - Dies unter Einräumung eines bankenüblichen Besserungsscheins
Der Hauptgläubiger der RINOL AG hat sich heute bereit erklärt, im Umfang von ca. 16 Mio. EUR auf Anleiheforderungen unter Einräumung eines bankenüblichen Besserungsscheins zu verzichten.

Nachdem der Vorstand im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 festgestellt hat, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist, der zu einer bilanziellen Überschuldung der RINOL AG führt, ist dieser Verzicht notwendig geworden. Der Verlust ist insbesondere durch wesentliche Wertberichtigungen auf Beteiligungen entstanden. Der Jahresfehlbetrag der RINOL AG zum 31.12.2004 beträgt ohne den Ergebnisbeitrag durch den Verzicht voraussichtlich ca. 25 Mio. EUR (Vorjahr: -45 Mio. EUR), das Eigenkapital beträgt damit vor dem Verzicht voraussichtlich ca. -6 Mio. EUR (Vorjahr: 19 Mio. EUR), mit dem Ergebnisbeitrag durch den Verzicht beträgt das Eigenkapital ca. 10 Mio. EUR. Da der Verzicht keine Rückwirkung entfaltet, wird die Bilanz zum 31.12.2004 durch die bilanzielle Überschuldung geprägt sein.

Der Vorstand hat bereits im Vorfeld Gespräche mit dem Hauptgläubiger über einen Forderungsverzicht aufgenommen. Diese Gespräche konnten kurzfristig erfolgreich abgeschlossen werden. Durch den nunmehr vereinbarten Verzicht wird die bilanzielle Überschuldung geheilt und die Eigenkapitalbasis nachhaltig gestärkt.

Zum Abbau der Finanzschulden und zur weiteren Stärkung der Eigenkapitalbasis beabsichtigt die RINOL AG weiterhin, allen Inhabern der Rinol-Inhaber-Teilschuldverschreibung (WKN 350496) anzubieten, diese zu einem Kurs von 20%zu erwerben. Die Verzichtsvereinbarung des Hauptgläubigers sieht vor, dass dieser ungeachtet des erklärten Verzichts berechtigt ist, an einem solchen oder ähnlichen zukünftigen Programmen der Gesellschaft zum Rückkauf eigener Anleihen gleichberechtigt und zu den selben Konditionen wie alle anderen Anleihegläubiger zu partizipieren sowie gegebenenfalls die Anleihen zu den selben Konditionen wie alle anderen Anleihegläubiger im Wege der Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen.

Der Aufsichtsrat hat zugestimmt, dass der Vorstand mit dem Hauptgläubiger über eine Umwandlung der verbleibenden Anleihen in Eigenkapital verhandelt und weitere Kapitalmaßnahmen prüft. Damit soll die Kapitalstruktur nochmals weiter verbessert und der bereits erfolgreich beschrittene Weg der Sanierung und des Wiederaufbaus fortgesetzt werden, der sich im ersten Quartal 2005 in einem über Plan liegenden Auftragseingang zeigt.

Veröffentlichungsdatum: 31.03.2005 - 07:33
Redakteur: rpu
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