Pixelpark: Landgericht Berlin weist erstinstanzlich Klage ab
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Klage richtet sich gegen ehemalige Vorstandsmitglieder
Bezüglich des von der Pixelpark AG angestrengten Prozesses gegen ehemalige Vorstandsmitglieder des Unternehmens und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerb der ZLU-Gruppe hat das Landgericht Berlin am 18. März 2005 erstinstanzlich entschieden, die Klage abzuweisen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt dem Unternehmen bis dato nicht vor. Nach deren Eingang wird die Gesellschaft prüfen, ob gegen das Urteil Rechtsmittel bei dem Kammergericht eingelegt werden.