Der Vorstand der Pfleiderer AG hat am 21. März 2005 beschlossen, im Zeitraum vom 22. März bis 30. April 2005 bis zu 271.000 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die Pfleiderer AG macht damit von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Juni 2004 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG Gebrauch. Der Aktienrückkauf erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, die erworbenen eigenen Aktien zur späteren Erfüllung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus Aktienoptionen zu verwenden, die im Rahmen des Pfleiderer Aktienoptionsprogramms 2001 ausgegeben worden sind.
Der Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts durchgeführt, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vor-standsbeschluss erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003. Der Erwerb wird ausschließlich über die Börse im Xetra-Handel erfolgen. Er soll günstigst und Interesse wahrend erfolgen, der Erwerbspreis für jede Aktie darf höchstens 13,50 EUR betragen. Es dürfen je Tag nicht mehr als 25.000 Aktien erworben werden.