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D.Logistics: Zweiter Teilentscheid im Verfahren mit Infraserv ergangen
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Ad-Hoc Mitteilung vom Donnerstag
In dem Schiedsverfahren mit der Infraserv GmbH & Co. Höchst KG hat das Schiedsgericht den zweiten Teilschiedsspruch erlassen. Mit dem Teilschiedsspruch wurde über die Anträge der D.Logistics AG auf Leistung einer Bareinlage auf die von Infraserv gezeichneten Aktien von mindestens 12,8 Mio. EUR entschieden.
Das Schiedsurteil lautet wie folgt: Die Infraserv GmbH & Co. Höchst KG ist verpflichtet, eine Bareinlage von 12,8 Mio. EUR für die Lieferung von 1,6 Mio. Aktien und 0,65 Mio. EUR für die Lieferung von 0,65 Mio. Aktien zuzüglich Zinsen an die D.Logistics AG zu leisten.
Über die Widerklage der Infraserv GmbH & Co. Höchst KG ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden. Der Vorstand der D.Logistics AG räumt dieser Widerklage keine Erfolgsaussichten ein.