AUGUSTA: Eintragung der Beschlussfassungen erfolgt - Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt damit 8.435.514,00 EUR
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat heute der im Prime Standard notierten AUGUSTA Technologie AG mitgeteilt, dass die Eintragung der auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 7. Januar 2005 beschlossenen Kapitalherabsetzung sowie der Kapitalerhöhungen gemäß 3.1 bis 3.5 der Tagesordnung sowie aus genehmigten Kapital mit Wirkung zum 29. April 2005 in das Handelsregister erfolgt ist. Die außerordentliche Hauptversammlung hatte beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft zunächst in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und Einstellungen von Beträgen in die Kapitalrücklage durch Zusammenlegung von Aktien herabzusetzen und sodann durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Derzeit sind drei Anfechtungsklagen gegen die Beschlussfassungen anhängig. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt damit 8.435.514,00 EUR, eingeteilt in 8.435.514 Inhaber-Stückaktien im Nennwert von je 1,00 EUR.

Nach der Eintragung der Beschlussfassungen in das Handelsregister der Gesellschaft wird die AUGUSTA nun die zum Abschluss der Restrukturierung weiter notwendigen Schritte veranlassen. Die Gesellschaft will in den nächsten Tagen den Termin für die technische Umsetzung der Kapitalmaßnahmen bekannt geben.

Veröffentlichungsdatum: 09.05.2005 - 07:37
Redakteur: rpu
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