VDN prüft Auswirkungen der Pflichtmitteilung der DNICK Ltd. vom 29.04.2005
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Prüfung kann Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Folge haben!
Der Vorstand der Düsseldorfer Finanzholding VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG hat die Pflichtmitteilung der in London/England ansässigen DNICK Ltd. "Debt-for-Equity-Swap wird unter gerichtlichem Gläubigerschutz fortgesetzt" vom 29. April 2005 zur Kenntnis genommen.
Der Vorstand prüft derzeit die Auswirkungen dieser Pflichtmitteilung auf die Bilanz und die Liquidität der VDN AG. Die Prüfung steht vor dem Hintergrund, dass die VDN AG eine Garantie für die von der Rechtsvorgängerin der DNICK Ltd., der Deutsche Nickel AG, emittierte Anleihe (ISIN DE0002417961/WKN 241796) ausgereicht hat. Von dieser sollte die VDN AG im Zuge der Umsetzung des Kauf- und Übertragungsvertrages mit der DNICK Ltd. vom 23./24.12.2004 befreit werden. Das im Umlauf befindliche Anleihevolumen beträgt nach Informationen des Vorstandes aktuell 104 Mio. EUR. In dieser Höhe ist gegebenenfalls bei der VDN AG eine Rückstellung zu bilden, die deren Überschuldung auslösen kann.
Der Vorstand der VDN AG kann derzeit nicht ausschließen, dass die vorgenannte Prüfung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der VDN AG zur Folge haben kann.