Die Advanced Medien AG erzielte auf Konzernebene im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2005 einen Umsatz in Höhe von 6,8 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR), ein EBITDA von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr: minus 0,2 Mio. EUR) und ein EBIT von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: minus 0,2 Mio. EUR). Damit liegt die Umsatzentwicklung insbesondere im Geschäftsfeld Inflight Entertainment leicht unter Plan. Das dennoch gute Ergebnis ist nach Unternehmensangaben auf Erfolge im traditionellen Filmrechtehandel zurückzuführen, die sich erwartungsgemäß nicht in diesem Umfang im weiteren Jahresverlauf fortsetzen lassen werden.
Die Unternehmenssteuern lassen sich im Hinblick auf den noch nicht von der Hauptversammlung genehmigten Ergebnisabführungsvertrag und die damit beabsichtigte Nutzung des steuerlichen Verlustvortrages der Advanced Medien AG weder für das erste Quartal bestimmen noch für das Gesamtjahr hinreichend sicher planen. Aus diesen Gründen kann auch für das erste Quartal kein Ergebnis nach Steuern ermittelt werden. Das Ergebnis pro Aktie in Höhe von 0,07 EUR je Aktie (Vorjahr: minus 0,12 EUR je Aktie) unterstellt, dass aufgrund der vollen Nutzung des steuerlichen Verlustvortrages keine Steuern anfallen werden. Die etwaigen Ertragssteuern der Tochtergesellschaften Advanced Film GmbH und der US-Tochtergesellschaft Atlas Air Entertainment Concepts, Inc., sind vom Ergebnisab-führungsvertrag und damit von der Nutzung des steuerlichen Verlustvortrages der Advanced Medien AG nicht erfasst. Die Kennzahl Ergebnis pro Aktie (EBT) ist deshalb von eingeschränkter Aussagekraft. Der Ergebnisabführungsvertrag wird den Aktionären morgen auf der ordentlichen Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt.