Tarkett: Tarkett S.A. legt Barabfindung auf 16,35 EUR je Aktie fest
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Weiterer Schritt im beabsichtigten Squeeze-Out
Die Tarkett S.A. hat in Konkretisierung ihres Verlangens, in der für den 20. Juni 2005 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der Tarkett AG einen Beschluss herbeizuführen, wonach die Aktien der außenstehenden Aktionäre der Tarkett AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Tarkett S.A. übertragen werden, dem Vorstand der Tarkett AG heute mitgeteilt, dass sie die Höhe der Barabfindung gem. § 327b Abs. 1 AktG auf 16,35 EUR je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Tarkett AG festgelegt hat.
Die Barabfindung entspricht dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der Tarkett AG gemäß WpÜG-Angebotsverordnung innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldung der Tarkett AG vom 28. Februar 2005 zu dem von der Tarkett S.A. beabsichtigten Squeeze-Out.