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TCU: Neuigkeiten zum Breitband-TV Urteil - Premiere gewinnt einstweiliges Verfügungsverfahren

Am 26.04.2005 wurde das Urteil im Einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg bekanntgegeben. Demnach hat die TCU AG gegen Premiere gewonnen, Premiere muss sämtliche Kosten des Verfahrens tragen. TCU hatte sich bereits zuvor in der Sache unterworfen, da die Gesellschaft die fragliche Software "Cybersky-TV", eine TV-Stream Tauschbörse, nicht selbst vertreibt, sondern lediglich Lizenzgeber und technischer Zulieferer in Teilbereichen dieses internationalen Projektes ist.



Premiere hat bgzl. des Vertriebs der Software größtenteils obsiegt, diese darf in der jetzigen Form nicht vertieben werden. Das Tausch-Prinzip an sich wurde in der Urteilsbegründung prinzipiell nicht als illegal eingestuft, eine Haftung für Urheberrechtsverstöße wurde dem Betreiber nicht auferlegt. Nach Meinung des Gerichtes sei es aber die Aufgabe von dem Beklagten Herrn Ciburski (Vorstand der TCU AG) gewesen, in seine Software ein Erkennungsmodul einzubauen, welches Premiere-Streams erkennt und vom Zugang zum Hochgeschwindigkeits-Tauschnetzwerk ausfiltert. Interessanterweise hatte gerade dies der Beklagte dem Gegner in der mündlichen Verhandlung selbst vorgeschlagen, ohne Resonanz seitens Premiere.

Mit der Erstellung eines solchen Filters wurde bereits heute durch Herrn Ciburski begonnen. Die solchermaßen abgeänderte Software soll noch im Laufe des Monats Mai released werden. Herr Ciburski rechnet mit einem TV-Marktanteil von 1,5% aller 150 Mio. Breitbandhaushalte weltweit. Das Klagebegehren wurde zudem vom Gericht reduziert und gilt nur noch für TV-Inhalte der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG.



Veröffentlichungsdatum: 27.04.2005 - 07:07
Redakteur: rpu
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