Pixelpark: Weitere Erhöhung des Grundkapitals geplant
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Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Pixelpark AG haben beschlossen, die Möglichkeiten für eine weitere Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von bis zu 3,9 Mio. EUR im zweiten Quartal 2005 unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital I) zu evaluieren.
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. August 2004 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30. Juni 2009 auch unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Inhaberstückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu 5.000.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2004/I). Dieser Beschluss und eine entsprechende Neufassung der Satzung der Gesellschaft in § 4 Abs. 5 wurden am 16. November 2004 in das Handelsregister eingetragen.
Durch Beschluss des Vorstandes vom 08. Dezember 2004 wurde in teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 08. Dezember 2004 von 11.277.616 EUR um 1.100.000 EUR auf 12.377.616 EUR erhöht. Aufgrund der entsprechenden Änderung der Satzung, die am 15. Dezember 2004 in das Handelsregister eingetragen wurde, beträgt das genehmigte Kapital der Gesellschaft nach teilweiser Ausschöpfung nunmehr 3.900.000 EUR.