WKN:
A0EZFF
ISIN:
DE0005122501
Straße, Haus-Nr.:
Limbecker Platz 1,
D-45127 Essen, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 201 / 102 - 0

Internet: http://www.gfkl.com

IR Ansprechpartner:
.
[email protected]
ABIT: Umtauschverhältnis für die Verschmelzung festgelegt - ABIT-Vorstand hat dem Entwurf des Verschmelzungsvertrags zugestimmt
Die Vorstände der GFKL Financial Services AG und der ABIT AG haben den Entwurf eines Vertrages zur Verschmelzung der ABIT AG auf die GFKL Financial Services AG aufgestellt und die Höhe des Umtauschverhältnisses sowie die Höhe der wegen der Beendigung der Börsennotierung angebotenen Barabfindung im Rahmen der geplanten Verschmelzung der börsennotierten ABIT AG auf die nicht börsennotierte GFKL Financial Services AG festgelegt.

Auf der Basis der ermittelten Wertverhältnisse (4,91 EUR je ABIT-Aktie und 13,93 EUR je GFKL-Aktie) erhalten die bisherigen Aktionäre der ABIT AG demzufolge nach Wirksamwerden der Verschmel-zung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden GFKL Financial Services AG für 17 Aktien der ABIT AG 6 Aktien der GFKL Financial Services AG (dies entspricht einem rechnerischen Umtauschverhältnis von einer Aktie der ABIT AG zu 0,3527 Aktien der GFKL Financial Services AG). Zur Durchführung der Verschmelzung wird die GFKL Financial Services AG ihr Grundkapital von derzeit 16.533.567 EUR um bis zu 1.119.206 EUR auf bis zu 17.652.773 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.119.206 GFKL-Aktien erhöhen. Da die GFKL Financial Services AG keine börsennotierte Aktiengesellschaft ist, wird die GFKL Financial Services AG den ehemaligen ABIT-Aktionären analog §§ 29ff. UmwG anbieten, die im Umtausch gegen ABIT-Aktien gewährten GFKL-Aktien auf Verlangen gegen eine Barabfindung in Höhe von 13,93 EUR je Stückaktie zu erwerben. Die Verpflichtung der GFKL Financial Services AG entsteht mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der GFKL Financial Services AG.

Der Vorstand der ABIT AG hat in seiner Sitzung dem Entwurf des Verschmelzungsvertrags zugestimmt. Der Aufsichtsrat der ABIT AG wird voraussichtlich am 2. Mai 2005 über seine Zustimmung zum Verschmelzungsvertragsentwurf entscheiden.

Der Verschmelzungsvertragsentwurf soll am 21. Juni 2005 den Aktionären der ABIT AG auf einer ordentlichen Hauptversammlung in Düsseldorf zur Beschlussfassung vorgelegt und im Anschluss an die am 22. Juni 2005 stattfindende Hauptversammlung der GFKL Financial Services AG notariell beurkundet werden.


Veröffentlichungsdatum: 26.04.2005 - 06:57
Redakteur: rpu
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz