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mobilcom Hauptversammlung - Aktionäre votieren mehrheitlich für Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber France Telecom

Wie das Unternehmen am späten Freitagabend mitteilte haben sich die Aktionäre auf der heutigen Hauptversammlung mehrheitlich für die Geltendmachung von vermuteten Ersatzansprüchen gegenüber der France Telecom im Zusammenhang mit dem letztlich nicht vollzogenen Einstieg ins UMTS-Geschäft. Die Antragsteller, darunter unter anderem die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), hatten im Verlauf der Versammlung in ihren Wortbeiträgen betont, dass sich die Antragstellung nicht gegen Vorstand und Aufsichtsrat des Unternehmens richten.



 



Vorstand und Aufsichtsrat hatten im Verlauf der Versammlung mehrfach betont, dass sie die von den Anteilseignern angestrebte Schadensersatzklage gegen France Telecom für aussichtslos halten und sich dabei auf ein Gutachten von Prof. Dr. Knut Werner Lange gestützt welches auf der Unternehmenshomepage zum Download bereitgehalten wird.



 



Der ebenfalls gestellte Antrag auf Sonderprüfung fand wie bereits im Vorjahr nicht die erforderliche Mehrheit auf der Anteilseignerseite.



Veröffentlichungsdatum: 23.04.2005 - 00:06
Redakteur: ala
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