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telegate: Deutsche Telekom muss rund 5 Mio. EUR zurückzahlen - Rückforderung bezieht sich auf überhöht in Rechnung gestellte Kosten für Teilnehmerdaten aus dem Zeitraum Januar bis September 1999
In einem richtungsweisenden Urteil hat heute das Oberlandesgericht Düsseldorf vollumfänglich positiv für die telegate AG entschieden. Die Deutsche Telekom muss dem Auskunftsdienstleister einen Betrag von 4,25 Mio. EUR zuzüglich Zinsen, Gerichts- und Anwaltsgebühren - in Summe knapp 5 Mio. EUR- erstatten. Die Rückforderung bezieht sich auf überhöht in Rechnung gestellte Kosten für Teilnehmerdaten aus dem Zeitraum Januar bis September 1999.

telegate hatte die Deutsche Telekom auf eine Rückzahlung von überhöhten Datenkosten in den Jahren 1996 bis 2004 von insgesamt 70 Mio. EUR zuzüglich Zinsen verklagt. Das OLG Düsseldorf hat telegate einen ersten Teilbetrag des gesamten Streitwerts nunmehr bereits in der zweiten Instanz zugesprochen. Weitere Verfahren zu überhöht in Rechnung gestellten Datenkosten sind derzeit beim Landgericht Köln anhängig. Der nächste Termin in dieser Sache ist für den 31. August 2005 angesetzt.


Veröffentlichungsdatum: 22.06.2005 - 14:45
Redakteur: rpu
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