Senator Entertainment: Anfechtungsklagen gegen HV-Beschlüsse eingegangen
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Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag
Im Nachgang zu der Hauptversammlung vom 23.11.2004 der Senator Entertainment AG wurden verschiedene Anfechtungsklagen gegen die auf dieser Hauptversammlung getroffenen Beschlüsse erhoben. Mit heutigem Datum ist der Gesellschaft ein Teilurteil des Landgerichts Berlin hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 5 "Wahlen zum Aufsichtsrat" zugegangen. Demnach ist der Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt für unwirksam (nichtig) erklärt worden. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Nach rechtlicher Prüfung werden Vorstand und Aufsichtsrat geeignete Maßnahmen ergreifen.