cash.medien AG: Verlust des Grundkapitals
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Außerordentliche Hauptversammlung wird unverzüglich einberufen
Der Vorstand der cash.medien AG zeigt an, dass bei derzeit pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht. Eine außerordentliche Hauptversammlung wird unverzüglich einberufen.