MWG Biotech: Anfechtungsklagen gegen Kapitalherabsetzungsbeschluss
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Der Termin der mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest
Der MWG Biotech AG wurde heute bekannt, dass drei Anfechtungsklagen gegen den von der Hauptversammlung vom 09. Mai 2005 gefassten Kapitalherabsetzungsbeschluss beim Landgericht München II eingegangen sind. Der Termin der mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest. Die Kapitalherabsetzung kann deswegen bis auf weiteres nicht zum Handelsregister angemeldet und deswegen auch nicht durchgeführt werden.