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Aktionärsklage gegen die PrimaCom AG - Ad-Hoc Mitteilung vom Mittwoch
Gegen die PrimaCom AG ist eine Aktionärsklage erhoben worden, mit der im Wesentlichen festgestellt werden soll, dass die PrimaCom AG sich nicht an die Vereinbarungen mit den Second Secured Lenders halten darf. Die Klägerseite sieht in den Vereinbarungen einen Eingriff in die Gesellschaftsstruktur der PrimaCom AG und damit einen Eingriff in die Rechte der Aktionäre.

Mit der Klage soll die Primacom AG verpflichtet werden, den Vertrag mit den Second Secured Lenders zu kündigen. Weiter soll festgestellt werden, dass das Second Secured Facility Agreement (SSFA) einen Beherrschungsvertrag darstellt, der zur Folge hat, dass die Vertragspartner des SSFA, darunter die J.P. Morgan Chase Bank, Gesellschaften der Fa. Blackstone und der Fa. Apollo, beides so genannte "private Equity-Unternehmen", der Primacom AG zum Verlustausgleich während der Laufzeit der Vereinbarung verpflichtet sind.

Weiter soll festgestellt werden, dass die Vertragspartner des SSFA der Gesellschaft zum Schadensersatz verpflichtet sind, der daraus entstanden ist bzw. entsteht, dass die Vertragspartner die PrimaCom AG zu nachteiligen Rechtsgeschäften oder Maßnahmen veranlasst haben (faktische Konzernierung) bzw. im Gesellschaftsinteresse liegende Zustimmungen verweigert haben. Ferner möchte die Klage feststellen lassen, dass die Organe der PrimaCom AG im Sinne des § 117 AktG dazu bestimmt wurden und werden, nachteilige Klauseln des SSFA zu erfüllen. Abschließend soll festgestellt werden, dass die Organe der Gesellschaft seinerzeit zum Abschluss des SSFA im Sinne des § 117 AktG durch die Vertragspartner des SSFA bestimmt wurden.

Veröffentlichungsdatum: 15.06.2005 - 16:34
Redakteur: rpu
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