Plambeck: Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3:2 geplant
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Dies zur zur Stärkung der Bilanz
Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis, zum Ausgleich der im vergangen Jahr eingetretenen Verluste und zur Verbesserung der Bilanz schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Plambeck Neue Energien AG der Hauptversammlung eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3:2 vor. Zugleich wird ein Repricing der Wandelanleihe vorgeschlagen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft würde sich durch die geplante vereinfachte Kapitalherabsetzung von 30.368.317 Euro auf 20.245.744 Euro vermindern. Entsprechend verändert sich die Zahl der ausgegebenen Aktien. Die Aktionäre erhalten für drei bisherige Aktien künftig zwei Aktien. Die Erträge aus der Kapitalherabsetzung in Höhe von 10.122.872 EUR sollen wie folgt verwendet werden: Ausgleich von Wertminderungen und Deckung sonstiger Verluste in Höhe von 8.122.872 EUR sowie Einstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von 2.000.000 EUR. Die Herabsetzung des Kapitals würde dazu führen, dass bei Zugrundelegung der Unternehmensplanung ab dem Jahr 2006 in der Bilanz der Plambeck Neue Energien AG keine Verluste mehr auszuweisen sind.
Bei der Wandelanleihe soll der Wandlungspreis in einem einmaligen Wandlungsfenster reduziert werden. Infolge der Kapitalherabsetzung würde er sich auf 3,75 EUR erhöhen. Mit der Festlegung auf einmalig 2,50 EUR erhalten Inhaber der Anleihe die Möglichkeit, in einem 20tägigen Sonderausübungszeitraum zu diesem günstigeren Kurs die Anleihe in Aktien zu tauschen. Diese Möglichkeit zur Sonderwandlung soll so bald wie möglich nach der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eröffnet werden.
Der Vorstand verspricht sich von der einmaligen Sonderwandlung aufgrund von Zinseinsparungen von bis zu 1,4 Mio. EUR bei einer vollständigen Wandlung ein verbessertes Ergebnis vor Steuern (EBT) ab 2006. Der durch die Ausübung des Sonderwandlungsrechts eintretenden zusätzlichen Verwässerung der bisherigen Aktionäre (8,07%) würde das aufgrund der geringeren Zinszahlungen verbesserte Ergebnis gegenüberstehen.
Unabhängig von der Möglichkeit zur einmaligen Sonderwandlung bleibt die Laufzeit der Anleihe bis in das Jahr 2009 unverändert. Die Rückzahlung am Ende der Laufzeit sowie die jährlichen Zinszahlungen sind unabhängig von diesem Repricing der Wandelanleihe in der Finanzplanung des Unternehmens berücksichtigt.