WKN:
A1K022
ISIN:
DE000A1K0227
Straße, Haus-Nr.:
Warthestraße 21,
D-14513 Teltow, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 3328 / 4346 - 0

Internet: http://www.codon.de

IR Ansprechpartner:
Herr M.A. Matthias Meißner
[email protected]
co.don: Infos zur Kapitalerhöhung - Strategischer Investor unterzeichnet Letter of Intent
Eine strategisch orientierte, international tätige Unternehmensgruppe, mit der die co.don AG seit einigen Wochen in Gesprächen über eine mögliche Beteiligung an der Gesellschaft steht, hat in einem Letter of Intent vom heutigen Tage ihre Absicht erklärt, sich über eine zu diesem Zweck in Gründung befindliche Tochtergesellschaft an der co.don AG zu beteiligen. Die Erwerbergesellschaft werde in einem ersten Schritt 1.540.884 neue Aktien gegen Bareinlagen aus der Ausnutzung des derzeit noch in Höhe von 2.040.884,00 EUR bestehenden genehmigten Kapitals der co.don AG zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je Aktie zeichnen. Voraussetzung hierfür sei ein Beschluß des Vorstands der co.don AG über eine entsprechende Erhöhung des Grundkapitals, die Zustimmung des Aufsichtsrats der co.don AG hierzu sowie ein zufriedenstellendes Ergebnis der Due Diligence-Untersuchung. Der Investor hat in dem Letter of Intent sein Interesse erklärt, nach der ersten Stufe der Beteiligung weitere Aktien der Gesellschaft zu noch festzulegenden Bedingungen zu erwerben.

Die co.don AG und der Investor sind übereinstimmend der Ansicht, dass sie mit ihren Produkten und Technologien Synergien zum Wohle beider Gesellschaften und ihrer Gesellschafter erzielen können und sind daher an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert. Der Letter of Intent sieht weiter vor, daß der Investor über die Erwerbergesellschaft einschließlich der Einzahlung neuer Aktien aus der angestrebten Kapitalerhöhung einen Betrag zwischen 10 und 15 Mio. EUR zur Erreichung der gemeinsamen Ziele investiert. Der Investor und die co.don AG werden in den kommenden Wochen über den Abschluß mehrerer Verträge verhandeln, die die Grundlage der von beiden Seiten angestrebten langfristigen Zusammenarbeit bilden sollen. Der Letter of Intent sieht vor, dass ein Lizenzvertrag, mit welchem dem Investor gestattet würde, gegen Zahlung von Lizenzgebühren Technologien der co.don AG zu nutzen, ein Vertrag, nach dem die co.don AG für den Investor gegen Vergütung Dienstleistungen im Bereich der Forschung und Entwicklung erbringen würde sowie ein Vertrag, mit dem sich beide Seiten wechselseitig Vertriebsrechte für Produkte der jeweils anderen Seite einräumen, geschlossen werden sollen.

Veröffentlichungsdatum: 10.06.2005 - 07:51
Redakteur: rpu
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz