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SOLON begibt Wandelschuldverschreibungen - Gesamtnennbetrag von bis zu 50.000.000,00 EUR
Auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. Juli 2000 hat der Vorstand der SOLON AG für Solartechnik am 2. Juni 2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 50.000.000,00 EUR mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einem Recht zum Bezug von bis zu 1.225.000 Aktien der SOLON AG zu begeben. Der Wandlungskurs wird voraussichtlich 135 - 145% des aktuellen Börsenkurses der Gesellschaft betragen. Der Nennbetrag einer Wandelschuldverschreibung beträgt 500,00 EUR oder ein Vielfaches. Das Bezugsrecht beträgt 80 Aktien für 1 Wandelanleihe in Höhe von 500,00 EUR. Das Bezugsangebot an die Aktionäre wird am 09. Juni 2005 im elektronischen Bundesanzeiger und in der Börsenzeitung veröffentlicht.

Die Bezugsrechte werden nach dem Stand vom 09. Juni 2005, abends, automatisch zugebucht und können zwischen dem 10. Juni und dem 23. Juni 2005 (jeweils einschließlich) ausgeübt werden. Vom 10. Juni 2005 an werden die Aktien daher "ex Bezugsrecht" gehandelt. Nicht bezogene Wandelschuldverschreibungen werden im Rahmen einer Privatplatzierung bei institutionellen Investoren platziert. Im Zusammenhang mit der Privatplatzierung wird der Aufsichtsratsvorsitzende Aktien der SOLON AG im Wege der Aktienleihe zur Verfügung stellen. Es ist beabsichtigt, die Zulassung der Wandelschuldverschreibungen zur Luxemburger Börse am 24. Juni 2005 zu beantragen, so dass die Zulassung voraussichtlich am 29. Juni 2005 und die Notierungsaufnahme an der Luxemburger Börse voraussichtlich am 30. Juni 2005 erfolgen wird. Sollte eine Börsenzulassung nicht bis zum 1. Juli 2005 erfolgen, wird die Notierungsaufnahme im Alternative Market der Luxemburger Börse angestrebt.

Die SOLON AG beabsichtigt, mit den Finanzmitteln das weitere Wachstum der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2006 zu sichern und zu fördern.

Veröffentlichungsdatum: 09.06.2005 - 10:05
Redakteur: rpu
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