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RHÖN-KLINIKUM: Erneute Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung - Erneute Einladung erforderlich, weil Voraussetzungen zur Anpassung der Größe des AR an die Personalentwicklung im Konzern erst am 30. Mai 2005 eingetreten sind
Dem Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft wurde heute eine Beschlussvorlage zugeleitet, wonach zu genehmigen ist, dass alle Aktionäre - aufbauend auf der Einladung vom 12. Mai 2005 (Veröffentlichung Bundesanzeiger) - erneut zum selben Termin am selben Ort mit geänderter Tagesordnung eingeladen werden. Alle Aktionäre der Gesellschaft werden zum zweiten Mal eingeladen für Mittwoch, den 20.7.2005, 10 Uhr zur Ordentlichen Hauptversammlung und die Vorzugsaktionäre zur Sonderversammlung am Ende der Hauptversammlung in das Congress Center Messe Frankfurt 60327 Frankfurt am Main ein.

Diese erneute Einladung an alle Aktionäre wird erforderlich, weil die Voraussetzungen zur Anpassung der Größe des Aufsichtsrates an die Personalentwicklung im Konzern erst am 30. Mai 2005 eingetreten sind. Die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder hat daher nicht zum Ende der bevorstehenden Ordentlichen Hauptversammlung, sondern zum 31. Dezember 2005 zu erfolgen. Dem wird durch eine Änderung der Tagesordnungspunkte 7 neu und 8 neu Rechnung getragen. Als Folge der vorgeschlagenen Umwandlung der stimmrechtslosen Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien wird außerdem die Anpassung der Satzungsbestimmungen in Tagesordnungspunkt 11 neu ergänzt. Die übrigen Tagesordnungspunkte 1 bis 6, 9 mit 10 und 12 sind ausdrücklich unverändert.

Die Änderung der Tagesordnung bedeutet, dass folgende Auswirkungen auf Inhalte und Abläufe entstehen:

a) Veränderter Amtsbeginn der Aufsichtsratsmandate
Durch das später eingesetzte sogenannte Statusverfahren beginnt die Amtszeit des neu zu wählenden Aufsichtsrates nicht mit dem Ende der Hauptversammlung in dem er gewählt wird, sondern mit dem 31.12.2005.


b) Nachwahl von Herrn Münch
Da ursprünglich das Amtsende aller Aufsichtsräte, somit auch das von Dr. Graf von Rittberg, verfahrendsbedingt zur Hauptversammlung stattgefunden hätte, wurde nunmehr - um seinem Wunsch, sein Amt abzugeben, möglichst bald nachkommen zu können - ein förmlicher fristgebundener Rücktritt nötig. Dr. Graf von Rittberg scheidet danach zum 31. August 2005 aus dem Aufsichtsrat aus. Der mit dem Ende der Hauptversammlung zurücktretende Vorsitzende, Eugen Münch, wird deshalb zur Nachwahl für die unvorhergesehen verlängerte Amtszeit von Graf Rittberg ab dem 1. September 2005 vorgeschlagen.

c) Anpassung der Satzungsklausel zur Sperrminorität
Die neue Version der Tagesordnung wiederholt die Zusammenlegung der Vorzugs-und Stammaktien ebenso wie den Beschluss zur Ausgabe von Gratisaktien aus Gesellschaftermitteln und ergänzt die bisherigen Beschlussvorlagen zur Erhöhung der Stimmen, die notwendig sind, um eine Satzungsänderung durchzuführen von bisher mehr als 76% auf mehr als 90%, indem diese Mehrheit für alle als sogenannte qualifizierende Mehrheiten geforderten Beschlüsse gelten soll, gleichgültig ob die Satzung, das Gesetz oder die Rechtsprechung eine qualifizierende Mehrheit fordert. Die 90% + 1 Regel soll somit immer gelten, wenn - aus welchen zwingenden Gründen auch immer - die Mehrheit von 50%+1Stimme nicht ausreichen würde.

Veröffentlichungsdatum: 07.06.2005 - 08:03
Redakteur: rpu
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