BilTrain: Verzehr der Hälfte des Grundkapitals
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Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
Aus dem vorläufigen Ergebnis der BWA zum 30.04.2005 hat sich nach Vorlage Anfang Juni 2005 ergeben, dass die Hälfte des Grundkapitals i.S. des § 92 Abs. 1 Aktiengesetz aufgezehrt ist. Aus diesem Anlass und den aktuellen Erkenntnissen konnte die KPMG als Abschlussprüfer ihre Prüfung noch nicht abschließen, so dass dementsprechend noch keine ordentliche Hauptversammlung durchgeführt werden kann.
Auf Grund der Anzeige i.S. des § 92 Abs. 1 Aktiengesetz und der befristeten Zustimmung zum Vergleich beim Oberlandesgericht Dresden (Frist bis 31.07.2005, s. adhoc-Mitteilung vom 30.03.2005) hat der Vorstand zusammen mit dem Aufsichtsrat beschlossen an dem geplanten Termin zum 21.07.2005 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und die ordentliche Hauptversammlung zu verschieben.