Leica Camera: Hauptversammlung stimmt Kapitalmaßnahmen zu
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Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form, Erhöhung gegen Bareinlagen sowie die Schaffung eines genehmigten Kapitals
Die außerordentliche Hauptversammlung der Leica Camera AG hat am 31. Mai 2005 mit einer überwiegenden Mehrheit von jeweils mehr als 90% den vom Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen zugestimmt. Wie im Wesentlichen im elektronischen Bundesanzeiger vom 20. April 2005 bekannt gemacht, handelt es sich hierbei um die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form, die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen sowie die Schaffung eines genehmigten Kapitals.