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VDN hat Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt - Unternehmen der Ansicht, dass die vertragliche Vereinbarung unverändert und in vollem Umfang besteht
Der Vorstand der Strategie- und Führungsholding Vereinigte Deutsche Nickel-Werke VDN AG mit Verwaltungssitz in Köln hat am 31. Mai 2005 beim Kölner Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt.

Der VDN AG droht die Zahlungsunfähigkeit, nachdem die Zahlung eines Betrages in Höhe von bis zu Euro 3 Millionen durch die in London ansässige DNICK Ltd. ausgeblieben ist bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit ausbleiben wird. VDN AG und DNICK Ltd. hatten diese Barpreiskomponente beim Verkauf der Deutschen Nickel AG an die DNICK am 23./24. Dezember 2004 vertraglich vereinbart. Im Zuge des Kauf- und Übertragungsvertrages bestritt die DNICK die Voraussetzungen für die Fälligkeit und damit die vertraglichen Verpflichtungen auf Zuführung der Liquidität.

Die VDN AG ist nach eingehender Prüfung der Ansicht, dass die vertragliche Vereinbarung unverändert und in vollem Umfang besteht. Da über die DNICK am 29. April ein Administrationsverfahren nach englischem Recht eröffnet wurde, geht der Vorstand der VDN AG allerdings davon aus, dass die Zahlungen nicht mehr zu erwarten sind.

Veröffentlichungsdatum: 31.05.2005 - 15:33
Redakteur: rpu
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