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AGIV Real Estate: Fortführungslösung gescheitert - Anfechtungsklagen von Kleinaktionären verhindern Lösung
Das Konzept des Vorstands der AGIV Real Estate AG, die Gesellschaft im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens fortzuführen, ist gescheitert. Über das Vermögen der Gesellschaft war am 28. Februar 2005 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Nachdem bereits die Gläubigerversammlung in ihrer letzten Sitzung keine Beschlüsse über die erforderlichen Grundlagen zur Fortführung gefasst hat, hat heute der Vorstand des Unternehmens beschlossen, das Vorhaben aufzugeben, einen konkreten Insolvenzplan zur Fortführung der Gesellschaft aufzustellen.

Mit ausschlaggebend für diese Entscheidung waren auch insgesamt sechs Anfechtungsklagen von Kleinaktionären, die die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 4. Februar des Jahres blockieren und es damit unmöglich machen, die Gesellschaft in der gesetzten Frist mit dem für eine Fortführung erforderlichen, neuen Kapital auszustatten. Die Hauptversammlung hatte umfangreiche Kapitalmaßnahmen beschlossen und damit den Rahmen für eine Fortführung geschaffen. So wurde die Herabsetzung des bestehenden Grundkapitals im Verhältnis 4:1 sowie eine anschließende Erhöhung des herabgesetzten Kapitals im Verhältnis 1:6 beschlossen. Für die Durchführung der Kapitalmaßnahmen hatte die HV eine Frist bis zum 31. Juli 2005 gesetzt.

Die Forderungen der Kläger sind nach Auffassung der Gesellschaft jedenfalls weitgehend unsubstantiiert bzw. hinsichtlich einer Beilegung der Klagen mit zum Teil enormen Barforderungen verbunden. Intensive Verhandlungen und Gespräche endeten ergebnislos, so dass es nun aussichtslos ist, die Klagen noch rechtzeitig vor dem Beginn einer erforderlichen Zeichnungsfrist für eine Kapitalerhöhung beizulegen. Es ist nach Unternehmensangaben nunmehr davon auszugehen, dass die verbliebenen Vermögenswerte der Gesellschaft zeitnah im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens verwertet werden.

Veröffentlichungsdatum: 31.05.2005 - 11:22
Redakteur: rpu
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