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ABACHO erhält Zahlungsansprüche zuerkannt - Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
In einem vor dem Handelsgericht Paris gegen ein französisches Unternehmen geführten Rechtsstreit wurden der ABACHO AG nach einer Mitteilung der mit der Durchführung des Verfahrens beauftragten Rechtsanwaltskanzlei vom heutigen Tage in erster Instanz Zahlungsansprüche in Höhe von ca. 450.000,00 EUR zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es können Rechtsmittel eingelegt werden. Eine offizielle Ausfertigung der Entscheidung liegt noch nicht vor.

Veröffentlichungsdatum: 30.05.2005 - 06:20
Redakteur: rpu
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