VDN nicht überschuldet
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Drohende Zahlungsunfähigkeit muss aber geprüft werden
Seit seiner Pflichtmitteilung vom 2. Mai 2005 hat der Vorstand der Düsseldorfer Finanzholding Vereinigte Deutsche Nickel-Werke VDN AG geprüft, ob die Pflichtmitteilung der in London/England ansässigen DNICK Ltd. vom 29. April 2005 die Überschuldung der VDN AG auslösen kann und kommt zu dem Ergebnis, dass auf Grund des in Großbritannien eingeleiteten Administrations-Verfahrens keine Rückstellungen zu bilden sind und die VDN AG somit nicht überschuldet ist.
Der Vorstand wird nun prüfen, ob der VDN AG durch ein Ausbleiben der mit der DNICK Ltd. vereinbarten und gemeldeten Barpreiskomponente "in Höhe von bis zu 3 Mio. EUR", die der VDN AG im Zuge der Umsetzung des Kauf- und Übertragungsvertrages mit der DNICK Ltd. vom 23./24.12.2004 zufließen soll, der VDN AG die Zahlungsunfähigkeit droht.
Der Vorstand der VDN AG kann nicht ausschließen, dass die vorgenannte Prüfung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der VDN AG zur Folge haben kann. Der Vorstand der VDN AG wird unverzüglich über die Ergebnisse seiner Prüfungen informieren.