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LION bioscience reicht Deregistrierung bei der SEC ein - Unternehmen erwartet durch den Wegfall der Anforderungen der SEC deutliche Kosteneinsparungen
Die LION bioscience AG hat heute ihre Deregistrierung bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) gemäß dem US Wertpapiergesetz (Securities and Exchange Act of 1934) eingereicht. Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese Deregistrierung nach Ablauf einer Frist von 90 Tagen wirksam wird, wobei die Verpflichtung der Gesellschaft zur Erfüllung der nach den SEC-Regeln erforderlichen umfangreichen Berichtpflichten bereits mit sofortiger Wirkung entfällt.

Wie bereits bekannt gegeben, hat die Gesellschaft ihre Börsennotierung (American Depositary Shares: ADSs) am Nasdaq National Market (Nasdaq) durch die Beendigung des ADR-Programmes (American Depositary Receipts: ADRs) mit Wirkung zum Handelsschluss am 22. Dezember 2004 freiwillig eingestellt.

JP Morgan Chase Bank (JP Morgan), die Verwahrstelle des LION-ADR-Programms, hat die Gesellschaft darüber informiert, dass sie mittlerweile sämtliche den ADSs zugrundeliegenden LION-Inhaberstammaktien  an der Deutschen Börse verkauft hat, soweit die Inhaber der ADSs nicht bis zum 22. Februar 2005 von ihrem Recht Gebrauch gemacht hatten, ihre ADS einzulösen und dafür die ihren ADSs zugrundeliegenden LION Inhaberstammaktien zu erhalten. JP Morgan wird - in dem gesetzlich vorgegebene  Zeitrahmen - die aus dem Verkauf erzielten Nettoerlöse laut Verwahrvertrag ohne Zinsverbindlichkeiten anteilsmäßig zu Gunsten der registrierten ADS-Inhaber halten. Registrierte Inhaber von LION-ADS sollten sich an JP Morgan wenden, um den ihren ADSs entsprechenden Anteil an dem erzielten Nettoerlös zu erhalten. Die ADS selbst stehen in keinem Zusammenhang mehr zu den gehandelten LION Aktien.

LION bioscience erwartet durch den Wegfall der Anforderungen der SEC deutliche Kosteneinsparungen. Die Gesellschaft wird natürlich auch weiterhin insbesondere den Vorgaben des Prime Standards der Deutschen Börse, sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex´ entsprechen.  Die Gesamtstückzahl der LION-Aktien und die Notierung der LION-Inhaberstammaktien im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse bleiben von der Deregistrierung in den USA unberührt.


Veröffentlichungsdatum: 20.05.2005 - 07:49
Redakteur: rpu
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