Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 8. Juli 2004 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben und diese einzuziehen, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Gesellschaft hat in der Zeit vom 25. August 2004 bis 22. Juni 2005 insgesamt 401.576 Stück Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie aufgrund dieser Ermächtigung an der Börse erworben. Der Vorstand hat von seinem Recht Gebrauch gemacht und beschlossen, 401.576 Stück Aktien der Gesellschaft einzuziehen. Mit heutigem Datum hat der Vorstand der Gesellschaft beim Handelsregister angemeldet, dass durch Einziehung eigener Aktien das Grundkapital von 9.671.576,00 EUR um 401.576,00 EUR auf 9.270.000,00 EUR herabgesetzt ist. Die Kapitalherabsetzung wurde durch die Einziehung im Wege der Ausbuchung der unverbrieften Aktien vom Aktiendepot der Gesellschaft bei der Frankfurter Sparkasse 1822 durchgeführt.