Vorstand der Allgeier Holding beabsichtigt Erwerb eigener Aktien
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Aktien sollen insbesondere zur teilweisen Finanzierung weiterer Akquisitionen dienen
Der Vorstand der Allgeier Holding AG hat beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2005 zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr.8 AktG Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung ist auf den Zeitraum bis zum 20. Dezember 2006 und auf einen Umfang bis zu 10% des Grundkapitals beschränkt. Der Beschluss des Vorstands sieht vor in dem von der Ermächtigung vorgegebenen Rahmen entsprechend den Marktgegebenheiten einmalig oder mehrmalig eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die eigenen Aktien sollen der Gesellschaft insbesondere zur teilweisen Finanzierung weiterer Akquisitionen dienen.