WKN:
525100
ISIN:
DE0005251003
Straße, Haus-Nr.:
Neuhauser Straße 5,
D-80331 München, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 89 / 231184 - 27

Internet: http://www.inka-ag.com

IR Ansprechpartner:
Herr H.-P. Bauer
[email protected]
INKA: Squeeze-out-Beschluss - Außergerichtlicher Vergleich macht den Weg frei

Vier von insgesamt fünf Klägern, deren Anfechtungs-und Nichtigkeitsklagen sich insbesondere gegen den in der Hauptversammlung der INKA AG vom 20.12.2004 gefassten Squeeze-out-Beschluss richteten, haben ihre Klagen vor dem Landgericht München I zurückgenommen.



 



Im Gegenzug hat sich der Hauptaktionär der INKA AG, die INKA Holding GmbH & Co. KG, München, im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs dazu verpflichtet, für den Fall, dass der Squeeze-out-Beschluss vom 20.12.2004 in das Handelsregister eingetragen wird, allen Minderheitsaktionären, die insbesondere auf die Einleitung eines Spruchverfahrens gemäß § 327f AktG sowie auf eine sich gegebenenfalls aus dem Spruchverfahren ergebende zusätzliche Erhöhung der Barabfindung verzichten, zusätzlich zur festgelegten Barabfindung von 117,10 Euro je Stamm- oder Vorzugsaktie zu nominal 26,00 Euro einen weiteren Betrag von 21,90 Euro zu bezahlen (Erhöhungsangebot).


Der Hauptaktionär wird sein Erhöhungsangebot unverzüglich nach Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses im Handelsregister veröffentlichen. Der Eintragung steht gegenwärtig noch ein vor dem Landgericht München I anhängiges fünftes Verfahren (Az. 5 HK O 1883/05) entgegen. Als Verkündungstermin in diesem Verfahren hat das Landgericht München I den 11.08.2005 bestimmt.


Veröffentlichungsdatum: 29.07.2005 - 15:15
Redakteur: mba
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz