Württemberger Hypo: Squeeze-Out im Handelsregister eingetragen
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Barabfindung für Minderheitsaktionäre um 2,00 EUR auf 58,50 EUR je Aktie erhöht
Die Württembergische Hypothekenbank AG teilte heute mit, dass heute die bei dem Landgericht Stuttgart rechtshängigen Anfechtungsklagen gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Württembergische Hypothekenbank AG vom 12. Mai 2005 zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Württembergische Hypothekenbank AG durch Prozessvergleich beendet wurden.
Folglich wurde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden. Die Württembergische Hypothekenbank AG hat deshalb den Widerruf der Börsenzulassung der Aktien beantragt. Gemäß der Vergleichsvereinbarung wird die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre von 56,50 EUR um 2,00 EUR auf 58,50 EUR je Aktie erhöht.