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Leica Camera: Anfechtungsklage - Großaktionäre derzeit nicht zeichnungsbereit
Die Beschlüsse der Hauptversammlung der Leica Camera AG zu einer Kapitalherabsetzung und anschließenden Kapitalerhöhung sind am 7. Juni 2005 im zuständigen Handelsregister eingetragen worden. Gegen diese Kapitalmaßnahmen sind nach bisherigen Informationen der Gesellschaft fünf Anfechtungsklagen erhoben worden. Zwar haben die anwaltlichen Vertreter von vier Anfechtungsklägern der Leica Camera AG ihre Anfechtungsklagen übergeben, jedoch sind der Gesellschaft bis dato noch keine Anfechtungsklagen förmlich zugestellt worden.

Die Leica Camera AG hat mit vier Anfechtungsklägern Vergleichsgespräche geführt, unmittelbar nachdem sie Kenntnis von diesen Klagen hatte. Diese Gespräche sind bislang ergebnislos verlaufen. Die Hermès International SCA, Paris/Frankreich, und die ACM Projektentwicklung GmbH, Salzburg/Österreich, beide Großaktionäre der Leica Camera AG, haben der Gesellschaft mitgeteilt, für die Dauer der Anhängigkeit der Anfechtungsklagen nicht an der Kapitalerhöhung teilzunehmen und keine neuen Aktien zu zeichnen. Sie werden ihre Entscheidung, ob sie Aktien zeichnen, erst dann fassen, wenn die Anfechtungsklagen nicht mehr anhängig sind.

Vor diesem Hintergrund ist die Durchführung der Kapitalerhöhung - und damit auch die Sanierung und Restrukturierung der Gesellschaft - nachhaltig gefährdet. Der Vorstand der Leica Camera AG kann derzeit nicht ausschließen, dass die Umsetzung der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2005 beschlossenen Kapitalerhöhung wegen der bekannt gewordenen Klagen scheitert.

Veröffentlichungsdatum: 15.07.2005 - 20:45
Redakteur: rpu
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