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TFG Capital beschließt rechtliche und wirtschaftliche Überprüfung - Ad-Hoc Mitteilung vom Freitag
Vorstand und Aufsichtsrat der TFG Capital AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft beschließen eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Prüfung der Erwerbsvorgänge im Zusammenhang mit der Übernahme der TFG Technologie-Fonds II GmbH & Co. Beteiligungen KG im Geschäftsjahr 2000. Entnehmen konnte man dies einer Ad-Hoc Mitteilung vom Freitag.

Die TFG Venture Capital AG & Co KGaA Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, Marl, Rechtsvorgängerin der TFG Capital AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, Marl, (Amtsgericht Gelsenkirchen - HRB 7546) hat im Geschäftsjahr 2000 rund 97% der Kommanditanteile an der TFG Technologie-Fonds II GmbH & Co. Beteiligungen KG, Marl, (Amtsgericht Gelsenkirchen - HRA 1770) sowie eine Stille Gesellschaft und zwei partiarische Darlehen des genannten Beteiligungsfonds übernommen. Des Weiteren wurden 100% der Geschäftsanteile der TFG Technologie-Fonds Management GmbH, der persönlich haftenden Gesellschafterin der TFG II KG, übernommen. Die Übernahme erfolgte auf der Basis von Wertgutachten der Prof. Dr. K. Schwantag Dr. P. Kraushaar GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main. Darüber hinaus wurde ein Co-Gutachten von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Peter Göswein, Wiesbaden, erstellt. Als Sacheinlageprüfer wurde die Russler & Kaul Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom Amtsgericht bestellt. Eine Due Diligence im Auftrage der WestLB, Düsseldorf, wurde von der Warth & Klein Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Die Kaufpreiszahlung erfolgte gegen Aktienausgabe durch die TFG Venture Capital AG & Co KGaA und gegen Barzahlung. Die rechtliche Beratung und Konzeptionierung wurde von Freshfields Deringer durchgeführt. Mit der Anmeldung war das Notariat Dr. Tröder in Düsseldorf betraut.

Neben der generellen rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung der o.g. Erwerbsvorgänge aus dem Jahr 2000 sollen auch eventuelle Verstöße gegen § 112 AktG und die Werthaltigkeit der übernommenen Anteile und Darlehen überprüft werden.

Bei allen Prüfungsvorgängen ist auch das Handeln ehemaliger und amtierender Organmitglieder der Gesellschaften und von Beratern auf das Vorliegen etwaiger Ansprüche der Gesellschaft gegenüber den genannten Personen und Beratungsgesellschaften zu prüfen.

Als Prüfer werden bestimmt: Für betriebswirtschaftliche Fragen Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schwannstraße 6, 40476 Düsseldorf; für rechtliche Fragen die Kanzlei RA Haarmann Hemmelrath und Partner, Kölnturm, Im Media Park 8, 50670 Köln. Die Prüfer werden ihre Prüfungstätigkeit umgehend aufnehmen.

Veröffentlichungsdatum: 15.07.2005 - 19:54
Redakteur: rpu
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