Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben heute, am 15. Juli 2005 den Jahresabschluss der Kunert AG zum 31. Dezember 2004 festgestellt. Aufgrund der erforderlich gewordenen Abwertungen der Beteiligungsbuchwerte der Tochtergesellschaften Hudson Kunert Vertriebs GmbH, Arlington GmbH & Co. KG und Arlington France S.A.R.L. im Jahresabschluss der Kunert AG ist ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Kunert AG eingetreten (§ 92 Abs. 1 AktG). Das Kapital der Kunert AG beträgt 2.011.500 EUR. Der Vorstand wird dies in einer am 31. August 2005 stattfindenden Hauptversammlung gem. § 92 Abs. 1 AktG anzeigen. Gleichzeitig sollen der Hauptversammlung Kapitalmaßnahmen vorgeschlagen werden, die der Sanierung der Gesellschaft dienen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen vorzuschlagen, eine vereinfachte Kapitalherabsetzung unter gleichzeitiger Kapitalerhöhung durchzuführen und Genussrechte mit Eigenkapitalcharakter gegen die Einbringung von Kreditforderungen auszugeben.
Das Grundkapital soll in vereinfachter Form zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen Verlusten von 14.560.000,00 EUR um 12.488.000 EUR auf 2.072.000 EUR, d.h. im Verhältnis ca. 7,027:1 herabgesetzt und gleichzeitig um 6.008.800 EUR auf 8.080.800 EUR gegen Bareinlagen erhöht werden.
Die Kapitalherabsetzung soll in der Weise durchgeführt werden, dass die Grundkapitalziffer herabgesetzt wird und sich dadurch zwangsläufig der Anteil der einzelnen Stückaktie am Grundkapital reduziert.
Die Kapitalerhöhung soll durch Ausgabe von 1.160.000 neuen Stammaktien und 464.000 neuen stimmrechtslosen Vorzugsaktien, jeweils auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von 3,70 EUR sowie mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2005, erfolgen. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien wird 3,70 EUR pro Stammaktie (Kurs von 100%) und 3,70 EUR pro Vorzugsaktie (Kurs von 100%) betragen.
Das gesetzliche Bezugsrecht soll den Aktionären in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von der HypoVereinsbank, München gezeichnet werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären im Verhältnis 2.072.000:8.080.800 - bezogen auf das herabgesetzte Grundkapital - zum Entgelt von 3,70 EUR je Aktie (Kurs von 100%) zum Bezug anzubieten.
Das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung soll ausgeschlossen werden (sog. "gekreuzter Bezugsrechtsausschluss"). Ebenso soll für Spitzenbeträge das Bezugsrecht ausgeschlossen werden. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen ferner, Genussrechte in Höhe von 4 Mio. EUR mit Eigenkapitalcharakter gegen die Einbringung von Kreditforderungen der Banken und unter Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre auszugeben. Die Verwaltung wird der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 31. August 2005 entsprechende Beschlussvorschläge vorlegen.
Veröffentlichungsdatum:
15.07.2005
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15:35
Redakteur:
rpu