WCM: Gericht weist REBON-Klage ab
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Die Klagesumme belief sich auf einen Streitwert von rund 80 Mio. EUR
Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (WCM) gab heute bekannt, dass das Landgericht Frankfurt am Main die unter dem Aktenzeichen 3-02-O 116/04 anhängige Klage der REBON B. V. durch Urteil vom 15. Juli 2005 abgewiesen hat. Die Klagesumme belief sich auf einen Streitwert von rund 80 Mio. EUR. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt WCM noch nicht vor.