Rückzug von Klagen gegen Mount10
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Über den Inhalt der Vergleichsvereinbarung ist Stillschweigen vereinbart
Die vor über einem Jahr beim Kantonsgericht Zug eingereichten Klagen über ca. 1,0 Mio. EUR gegen die Mount10 Holding AG sind im Zuge einer aussergerichtlichen Vergleichsvereinbarung mit den Klägern zurückgezogen worden.
Über den Inhalt der Vergleichsvereinbarung ist Stillschweigen vereinbart. Zusätzlich gibt Mount10 bekannt, dass die Vergleichsvereinbarung keine negativen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft hat.