AZEGO unterliegt erstinstanzlich in einem Rechtsstreit vor dem LG Wiesbaden
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Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Die AZEGO AG streitet mit der Fa. Agila Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, um die Wirksamkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Immobilienleasingvertrags über ein kontaminiertes Grundstück. In diesem Zusammenhang ist die AZEGO AG in einem Urkundsprozess durch Vorbehaltsurteil auf Zahlung eines Betrages in Höhe von etwas über 2 Mio. EUR nebst Zinsen an die Fa. Agila Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH verurteilt worden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der AZEGO AG sind die Ausführungen ihrer Rechte im ordentlichen Verfahren vor dem Landgericht Wiesbaden vorbehalten. Die Rechtsberater der Gesellschaft sind weiterhin der Meinung, dass die Argumente der Gesellschaft im Nachverfahren Erfolgschancen haben.